Präzisions-NSK-CNC-Winkel-Kontaktkugellager 7907CTYNSULP4 7907A5TYNSULP4
NSK Präzisions-CNC Winkel-Kugellager mit 7907CTYNSULP4 Definition
mit einer Breite von mehr als 20 mm,in einer Tandem-Anordnung verwendet werden, wenn die tatsächliche Schubkraft die Schublastkapazität eines einzelnen Winkel-Kontaktkugellagers übersteigt,Einreihene Winkelballlager in Tandem-Anordnung müssen immer gegen ein anderes umgekehrt angeordnetes Lager angepasst werden, um die Welle in entgegengesetzte Richtung zu lenken.Einreihenglücker-KugellagerBei der Konstruktion von Spindellagern dürfen keine Fehlausrichtungen auftreten.
NSK Präzisions-CNC Winkel-Kugellager mit 7907CTYNSULP4 Grundinformationen
Nummer des Lagers:7907CTYNSULP4 7907A5TYNSULP4
Größe (mm): 35x55x10 mm
Marke:
Durchmesser der Bohrung (mm): 35
Außendurchmesser (mm): 55
Breite (mm): 10
Lagermaße und Spezifikation im Markenkatalog:
d - 35 mm
D - 55 mm
B - 10 mm
C - 10 mm
a - 11 mm
r min. - 0,6 mm
r1 min. - 0,3 mm
Da min. - 40 mm
Da max. 50 mm
- 0,6 mm
Gewicht - 0,074 kg
Grundlast für dynamische Belastung (C) - 12,1 kN
Grundlast (C0) - 9,15 kN
(Fett) Schmiergeschwindigkeit - 18 000 R/min
(Öl) Schmiergeschwindigkeit - 24 000 R/min
Berechnungsfaktor (f0) - 15,7
NSK Präzision CNC Winkelkontakt Kugellager mit 7907CTYNSULP4 Serie Nummerierungssystem.
Präzisions-NSK-CNC-Winkel-Balllager mit 7907CTYNSULP4 7907A5TYNSULP4-Modellreihe:
CNC-KontaktkugellagerPräzisions-NSK CNC-Kontaktkugellager mit 7907CTYNSULP4 7907A5TYNSULP4 Bilder:
7202 alle Lagermodelle:
7202 A 7202 A-UD 7202 A-UO 7202 A-UX 7202 ACD/HCP4A 7202 ACD/P4A
7202 ADB 7202 ADF 7202 ADT 7202 ATBP4 7202 B 7202 B-UD
7202 BDB 7202 BDF 7202 BDT 7202 BE-2RZP 7202 BECBP
7202 BEGAP 7202 BEGBP 7202 BEP 7202 C 7202
7202 CD/HCP4A 7202 CD/P4A 7202 CDB 7202 CDF 7202 CDT
7202 CTBP4 7202-B-2RS-TVP 7202-B-JP 7202-B-TVP 7202-BE-TVP 7202-BECB-TVP
7202A5TRSU 7202AC 7202B 7202B-2RS 7202BA 7202BDB 7202BDB
7202BDT 7202BEA 7202BG 7202CDB 7202CDF 7202CDT 7202CG/BNP4
7202CGD2/GLP4 7202CGD2/BNP4
7202CPA 7202CTRSU 7202DB 7202DF
7202HG1UJ74 7202UCG/GNP42 7202W B7202-C-2RSD-T-P4S
HCB7202-C-2RSD-T-P4S HCB7202-C-T-P4S
HCB7202-E-T-P4S NC7202V SS7202 ACD/HCP4A
NSK Präzisionslager vollständige Modelle für Sie:
Bei der Anwendung dieser Verordnung werden die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Bedingungen erfüllt.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Rates vom 21. Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation der Europäischen Gemeinschaften (ABl.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Rates vom 21. Dezember 2004 über die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen (ABl.
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Verringerung der Schadstoffemissionen zu verhindern.
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Verringerung der Schadensbelastung durch die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu verhindern.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Rates vom 21. Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Rates über die Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die Festlegung von Vorschriften für die
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Maßnahmen gelten für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Dezember 2006 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Festlegung der Vorschriften für die Fest
7011A5TYNSULP4,7011CTYNSULP5,7012CTYNDULP4,7012CTYNDBLP4,7012CTYNSULP4,7012CTYNSULP5,7012CTYNDBLP5 Das Verfahren wird in den folgenden Fällen angewandt:
7013CTYNSULP4,7013A5TYNSULP4,7013CTYNDULP4,7013CTYNSULP5,7014CTYNSULP4,7014CTYNDULP4,7014A5TYNSULP4 Die in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorgesehenen Maßnahmen können jedoch nicht angewendet werden.
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Gesundheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern.
7017CTYNDULP4,7018CTYNDULP4,7018CTYNSULP4,7019CTYNSULP4,7020CTYNSULP4,7020CTYNDULP4,7021CTYNSULP4,7019 CTYNSULP4,7020 CTYNSULP4,7020 CTYNSULP4,7021 CTYNSULP4,7019 CTYNSULP4,7019 CTYNSULP4,7020 CTYNSULP4,7020 CTYNSULP4,7021 CTYNSULP4
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehenen Maßnahmen werden in den folgenden Bereichen angewandt:
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Daten zu verwenden.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 angewendet.
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für die landwirtschaftliche Erzeugung von Getreide, Fleisch und Getreide (ABl.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Erzeugnisse werden in der folgenden Fassung ersetzt:
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Gesundheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern.
7213CTYNSULP4,7214CTYNSULP4,7215CTYNSULP4,7216CTYNSULP4....
15TAC47BSUC10PN7B,17TAC47BSUC10PN7B,20TAC47BSUC10PN7B,25TAC62BSUC10PN7B,30TAC62BSUC10PN7B
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, sofern diese Daten nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen, sofern diese Daten nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten sind.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen.
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff, der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt ist.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates über die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates über die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates über die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates über die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen werden von der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erlassen.
110BAR10STYNSBLP4,100BAR10STYNDBLP4,90BAR10STYNDBLP4,85BAR10STYNDBLP4,80BAR10STYNDBLP4
Ein Teil des Verbrauchs ist für die Verwendung in Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind, zu verwenden.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu verwenden, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten sind.
M1008MKRCC0P4
Allgemeine Einführung:
Firmenname | Wuxi Guangqiang Bearing Co., Ltd. |
Betriebsart | Hersteller und Handel |
Gründungsjahr | 1998 |
Geschäftsprodukt | Alle Arten von Lagern |
Eigene Marke | GQZ |
Exportbereich | 81% bis 90% |
OEM-Dienstleistung | Angebot |
Unsere Vorteile |
1- mehr als zehn Jahre Erfahrung im Export von Produkten. 2. OEM-Bestellung und nicht standardmäßige Lagerbestellung können akzeptiert werden. 3Es gibt verschiedene Lagergrößen, die in großer Menge geliefert werden können. 4Eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Proben kann zur Unterstützung der Kundendienstleistungen und der Garantie bereitgestellt werden. |
Handelsinformationen:
Preisbedingungen | Ausführungen aus Drittländern |
Zahlungsbedingungen | L/C, T/T, Western Union, Paypal |
Expressweg | DHL FEDEX TNT UPS |
Schifffahrtshafen | Shanghai, Qingdao, Nongbo und Guangzhou |
Verpackung |
1Industrieverpackungen: Plastikbeutel + Kraftpapier + Karton + Sperrholzpaletten; Kunststoffrohr + Karton + Sperrholzpaletten; 2Handelsverpackung: 1 Stück/Plastikbeutel + Farbkarton + Karton + Sperrholzpaletten |